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   LSG Berlin-Brandenburg, 13.07.2009 - L 10 AS 881/09 B PKH   

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https://dejure.org/2009,118272
LSG Berlin-Brandenburg, 13.07.2009 - L 10 AS 881/09 B PKH (https://dejure.org/2009,118272)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.07.2009 - L 10 AS 881/09 B PKH (https://dejure.org/2009,118272)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. Juli 2009 - L 10 AS 881/09 B PKH (https://dejure.org/2009,118272)
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  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Steuererstattung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.07.2009 - L 10 AS 881/09
    Aufl., § 11 Rdnr 6) - ist nicht zu verwechseln mit der Problematik der Berücksichtigung einmaliger Einnahmen als Einkommen i.S.v. § 11 SGB II, die nach § 2 Abs. 4 Satz 3 der Arbeitslosengeld II-/Sozialgeld-Verordnung im Wege "normativen Zuflusses" (also grundsätzlich unabhängig von den tatsächlichen Verhältnissen) auf einen angemessenen Zeitraum aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen sind (vgl. dazu BSG, Urteil vom 30. September 2008 - B 4 AS 29/07 R - juris).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.07.2009 - L 10 AS 881/09
    Mit dieser Bestimmung wird der Gesetzgeber seiner Verpflichtung gerecht, die aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz grundrechtlich gesicherte Rechtsschutzgleichheit zu gewährleisten, die beinhaltet, den Zugang zu den Gerichten für jedermann in grundsätzlich gleicher Weise zu eröffnen, insbesondere dem Unbemittelten einen weitgehend gleichen Zugang zu den Gerichten zu ermöglichen (BVerfGE 81, 347 f).
  • BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 30.07

    Ausbildungsförderung; Berichterstatter; objektive Beweisanzeichen;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.07.2009 - L 10 AS 881/09
    Allerdings kann eine Umkehr der Beweislast gerechtfertigt sein, wenn in der Sphäre des Hilfebedürftigen liegende Umstände nicht aufklärbar sind (vgl. zu alledem BSG, Urteil vom 13. September 2006 - B 11a AL 19/06 R - juris; Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 04. September 2008 - 5 C 12/08 und 5 C 30/07 - jeweils mwN).
  • BVerfG, 18.12.2001 - 1 BvR 391/01

    Verletzung der Garantie des effektiven sozialen Rechtsschutzes und des Prinzips

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.07.2009 - L 10 AS 881/09
    Dazu gehört es, die Anforderungen an die Erfolgsaussichten nicht zu überspannen, insbesondere die Prüfung schwieriger Sach- und Rechtsfragen nicht in das PKH-Verfahren vorzuverlagern, und bei der Beurteilung der Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts (§ 121 Abs. 2 ZPO) Ungleichheiten entgegenzuwirken, deren Ausmaß nach den Fähigkeiten der Beteiligten und dem Streitstoff variieren können (vgl BVerfG, Beschlüsse vom 30. August 2006 - 1 BvR 955/06 - und vom 18. Dezember 2001 - 1 BvR 391/01 - juris).
  • BSG, 17.03.2005 - B 7a/7 AL 10/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Erbschaft -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.07.2009 - L 10 AS 881/09
    Die vorliegende Problematik der Anrechnung von Vermögen nach § 12 SGB II - Erspartes wird nicht dadurch zu Einkommen, dass es abgehoben wird (vgl etwa Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 17. März 2005 - B 7a/7 AL 10/04 R - juris Rdnr 15; Brühl in LPK-SGB 11, 2.
  • BSG, 13.09.2006 - B 11a AL 19/06 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.07.2009 - L 10 AS 881/09
    Allerdings kann eine Umkehr der Beweislast gerechtfertigt sein, wenn in der Sphäre des Hilfebedürftigen liegende Umstände nicht aufklärbar sind (vgl. zu alledem BSG, Urteil vom 13. September 2006 - B 11a AL 19/06 R - juris; Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 04. September 2008 - 5 C 12/08 und 5 C 30/07 - jeweils mwN).
  • BVerfG, 30.08.2006 - 1 BvR 955/06
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.07.2009 - L 10 AS 881/09
    Dazu gehört es, die Anforderungen an die Erfolgsaussichten nicht zu überspannen, insbesondere die Prüfung schwieriger Sach- und Rechtsfragen nicht in das PKH-Verfahren vorzuverlagern, und bei der Beurteilung der Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts (§ 121 Abs. 2 ZPO) Ungleichheiten entgegenzuwirken, deren Ausmaß nach den Fähigkeiten der Beteiligten und dem Streitstoff variieren können (vgl BVerfG, Beschlüsse vom 30. August 2006 - 1 BvR 955/06 - und vom 18. Dezember 2001 - 1 BvR 391/01 - juris).
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